Mitgestalten der VDI 6000
02.08.2022
Quelle: ClipDealer
Ist es zulässig in einer KiTa mit Kindern von 3 Jahren bis Schuleintritt auf die Kabinentüren zu verzichten? Wie groß muss in einer Wohnung der Abstand von der Vorderkante eines WCs zu einer gegenüberliegenden Wand mindestens sein? Diese und weitere Fragen beantwortet die Richtlinienreihe VDI 6000 die aktuell überarbeitet wurde. Herausgeber ist die VDI-Gesellschaft Bauen undGebäudetechnik (GBG). Der Verein Deutscher Ingenieure gibt den Hinweis, dass zu den neuen Entwürfen Stellungnahmen bis zum 31.10.2022 möglich sind. Interessierte können die Entwürfe der Blätter 1 bis 6 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellen. Onlinebestellungen sind hier (ebenfalls FAQs zur Richtlinienreihe) oder über beuth möglich. Eine Mitgestaltung der Richtlinie gelingt durch Einreichung einer Stellungnahme über das elektronische Einspruchsportal oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (). Die Einspruchsfrist endet am 31.10.2022. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. VDI-Richtlinien können im Übrigen in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
Inhaltlich gibt es folgende Änderungen:
➔ das Thema „Design for all“, mit „Genderneutralität“ oder „Unisex“ nur unzureichend beschrieben, wurde aufgegriffen,
➔ bisher nicht beschriebene Nutzungen, z.B. den Gesundheitsbereich, aufgenommen,
➔ Themen verallgemeinert, z.B. Schulen und Kinderbetreuung erweitert auf Bildungseinrichtungen insgesamt, also auch Universitäten,
➔ Themen neu gruppiert, z.B. Wohnen und Hotelzimmer zusammengeführt
Auch strukturell ist etwas passiert. Alles, was in mehr als einer der Richtlinien gebraucht wird, steht in VDI 6000 Blatt 1 (Grundlagen). Die Folgeblätter 2 bis 6 enthalten nur noch die für die jeweilige Nutzung spezifischen Festlegungen. Auch das hat Nebenwirkungen: Wer die Richtlinie für eine spezifische Nutzung, z.B. Wohnungen und Hotelzimmer (VDI 6000 Blatt 2) benötigt, muss nun zwar nicht nur diese erstehen, sondern auch VDI 6000 Blatt 1. Aber dafür hat VDI 6000 Blatt 2 nur wenige Seiten.
Die Blattnummern haben sich im Zug der Überarbeitung ebenfalls geändert. Wohnungen und Hotelzimmer wurden beispielsweise zusammengefasst, denn in beiden Fällen erfolgt die Nutzung zu einem gegebenen Zeitpunkt ausschließlich durch die Angehörigen der jeweiligen Nutzungseinheit. Der Bereich „Seniorenwohnen“ (Blatttitel früher „Seniorenwohnungen, Seniorenheime, Seniorenpflegeheime“) ist im Blatt „Gesundheitsbereich und Pflege“ aufgegangen.