Diisozyanate: Schulungspflicht für das Fachhandwerk
16.02.2023
Conel unterstützt die „Frauen und Männer vom Fach“ mit den wichtigsten Informationen und Angeboten zum Thema Diisozyanaten.
Quelle: Conel
Neue Schulungspflicht für das Fachhandwerk: Auf Grundlage der EU-Verordnung 2020/1149 ist jeder gewerbliche Verarbeiter von Diisozyanaten ab dem 24. August 2023 verpflichtet, eine standardisierte Schulung zu absolvieren. Obwohl die Fälle der durch Diisozyanate verursachten Berufskrankheiten fast ausschließlich den Dämmstoffbereich sowie den Bau von Fenstern und Türen betreffen, müssen auch SHK-Installateure diese Schulungen durchlaufen. Schließlich arbeiten auch sie mit Bauschaumdosen, in denen Diisozyanate enthalten sind.
Der sichere Umgang mit Diisozyanaten betrifft auch Conel-Produkte, unter anderem Brunnen- und Montageschäume. Je nach Einsatzgebiet sind unterschiedliche Schulungen vorgeschrieben. In der Regel gilt für den SHK-Installateur eine Grundlagenschulung. Der Zeitaufwand für die Anmeldung, Schulung und Prüfung liegt bei etwa 40 Minuten pro Mitarbeiter. Hier bietet Conel eine passende Schulung – und eine praktische Alternative: Auf 18 Folien hat Conel die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Diese kann beispielsweise der Firmeninhaber seinem Team gebündelt vorstellen. Im Nachgang füllt jeder Mitarbeiter den Fragebogen aus und unterschreibt das Dokument, das im Betrieb für eine mögliche Überprüfung vorliegen sollte.