Der Erhalt der Trinkwassergüte ist auch in (halb-)öffentlichen Gebäuden von großer Bedeutung. Mit der neuen Trinkwasserverordnung 2023 wurden die Auflagen und Untersuchungspflichten für Betreiber erneut verschärft – und das aus gutem Grund: Denn Infektionserreger im Trinkwasser können bei prädisponierten Personen ernsthafte gesundheitliche Probleme verursachen. Damit das Trinkwasser die hohe Güte der Wasserversorger behält, müssen Betreiber gezielte Maßnahmen treffen, die eine überlange Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen verhindern.
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