TRF 2021: Progas informiert digital über die neuesten Entwicklungen
Am 16. April 2021 bot Progas erstmals eines seiner Fachseminare für die SHK-Branche als Live-Stream an. Stefan Gödde, seines Zeichens u.a. Moderator bei der Wissenssendung Galileo, führte durch eine digitale Veranstaltung, in der Referenten praxisorientierte und aktuelle Einblicke in die Welt des Energieträgers Flüssiggas gaben.
Im Mittelpunkt des digitalen Fachseminars standen die Technischen Regeln Flüssiggas – kurz TRF –, die seit Monaten eine Überarbeitung erfahren und im April 2021 erschienen sind: Welche wichtigen Neuerungen ergeben sich? Worauf müssen die SHK-Partner besonders achten? Zu den allgemeinen Änderungen zählen neben den „üblichen“ Punkten wie der Aktualisierung des Titels, einiger Begriffe und der Vorlagen auch ein ausführlicher Leitfaden, welche Interaktion zwischen gewerblichem (DGUV) und privatem (DVFG/DVGW) Regelwerk besteht. Insgesamt wurde der gesamte Aufbau besser strukturiert. Weiterhin wurde beispielsweise bei der Raumaufstellung ein Abgleich der baulichen Ausführung des Aufstellungsraumes mit den Vorgaben der Muster-Feuerungsverordnung ergänzt. Eine Harmonisierung fand bei den Materialien für Flüssiggas- und Erdgasinstallationen statt, die nun möglichst identisch ausgestaltet werden sollen. Darüber hinaus wurde das Bemessungsverfahren realistischer gestaltet.
In weiteren Fachvorträgen gaben Experten Einblick in das Großprojekt Energiewende, das auch das Fachhandwerk vor Herausforderungen stellt. Aktuell versorgen etwa 5,5 Mio. Ölheizungen rund 20 Mio. Menschen in Deutschland mit Wärme – nach Schätzung vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) können jedoch rund 3 Mio. Ölheizungen nicht an das Erdgasnetz angeschlossen werden bzw. wäre der Anschluss mit hohen Kosten verbunden. Vorgestellt wurden daher Förderprogramme für Flüssiggas im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2021. Diese tritt 2021 in zwei Schritten in Kraft: Für Wohngebäude (BEG WG) sowie Nichtwohngebäude (BEG NWG) über die KfW ab 01.07. (für Kredite und Zuschüsse) und für Einzelmaßnahmen (BEG EM) über die BAFA bereits seit dem 01.01.2021 (für Zuschüsse).