Sicher dabei! 2018
Bauordnungsrecht und Bauvertragsrecht einfach erklärt
Seit dem 01. Januar 2018 ist die Reform des Bauvertragsrechts in Kraft, die für Baubeteiligte einige gesetzliche Änderungen und Neuregelungen bereithält. Die Geberit Veranstaltungsreihe „Sicher dabei! 2018“ informiert Installateure, Planer, Architekten, Großhändler und Investoren in drei Stunden an insgesamt 26 Veranstaltungsorten über die aktuellen Änderungen und gibt Lösungen für konkrete Bauaufgaben an die Hand. Die SHK Profi-Redaktion begleitete die Veranstaltung am 25. Januar 2018 im Ringlokschuppen Bielefeld.
Recht haben und Recht bekommen sind bekanntermaßen zwei Paar Schuhe. Wenn sich dann auch noch gesetzliche Regelungen ändern, ist für viele das Chaos perfekt: Was gilt? Wo ist das geregelt? Was muss ich beachten? Und gilt das für mich überhaupt?
Ein Bauchgefühl für rechtliche Probleme entwickeln, dabei soll die Geberit Veranstaltung „Sicher dabei! 2018“ laut Rechtsanwalt und Notar Thomas Herrig unter anderem helfen. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht informiert in seinem Vortrag über die Neuerungen und gibt Tipps für die planerische und bauliche Praxis.
Änderungen im Bauvertragsrecht
Das BGB 2018 hat das Bauvertragsrecht grundlegend verändert. Zum ersten Mal in der Geschichte enthält das BGB 2018 Regelungen zum Bauvertrag, zum Architektenvertrag und zum Ingenieurvertrag.
Eine wichtige Änderung betrifft die Regelung der Aus- und Einbaukosten im Rahmen der kaufvertraglichen Nacherfüllung: Bei mangelhaften Baumaterialien können diese Kosten nun beim Verkäufer geltend gemacht werden. Auf diese Weise wird die Stellung von Handwerkern gegenüber den Lieferanten von Baustoffen gestärkt.
Auch bei der Abnahme gibt es Neuregelungen zu beachten. Der Besteller kann die Abnahme nur verweigern, wenn er mindestens einen Mangel konkret beschreibt. Bei berechtigter Abnahmeverweigerung muss er dennoch bei der gemeinsamen Feststellung des Zustands des Werks mitwirken. Bleibt er dem
vereinbarten Termin fern, kann der
Unternehmer die Zustandsfeststellung auch einseitig vornehmen. Neben der Abnahme ist nach neuer Rechtslage die prüffähige Schlussrechnung mit übersichtlicher Aufstellung der erbrachten Leistungen eine Fälligkeitsvoraussetzung. Einwände gegen die Prüffähigkeit sind 30 Tage zulässig. Abschlagszahlungen können nach geschuldeter und erbrachter Leistung erhoben werden.
Weitere Änderungen betreffen unter anderem spezielle Regelungen für den Bauvertrag, das Anordnungsrecht des Auftraggebers, die Vergütungsanpassung und die Abwicklung von Streitigkeiten per einstweiliger Verfügung. Rechtsanwalt Thomas Herrig führt auch diese Punkte in seinem Vortrag weiter aus, bringt praxisnahe Beispiele und gibt Hinweise worauf im Besonderen zu achten ist.
Novellierung des Bauordnungsrechts
Neben den Hintergründen zur Novellierung des Bauordnungsrechts stellt Thomas Herrig Einzelheiten zum Vertragsverletzungsverfahren heraus und weist einerseits auf die klare Trennung zwischen harmonisierten und nicht harmonisierten Produkten sowie andererseits zwischen Bauprodukten und Bauarten hin. Er erläutert Grundanforderungen an Bauwerke laut Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und deren Auswirkungen sowie Konsequenzen durch ein EuGH
Urteil vom 27.10.2016.
Lösungen im Dialog
Im Dialog mit Moderatorin Dr. Gesine Herzberger stellen die Geberit Experten im zweiten Teil der Veranstaltung einen Bezug zur Praxis her. Anhand konkreter Bauaufgaben präsentierten die Experten Lösungen insbesondere im Hinblick auf die haftungsrelevanten Themen Brandschutz, Schallschutz und Trinkwasserhygiene. Die Experten setzen dabei klar auf Systemtechnik. Mit „Geberit Quattro“, so die Experten, können alle bauordnungsrechtlichen Grundanforderungen sicher erfüllt werden. Das geprüfte Komplettsystem für Installationsschächte und -wände ermöglicht geringe Vorwandtiefen und bietet die Nachweise zu Brand-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz aus einer Hand. Marc Lipphardt, Verkaufsberater bei Geberit, bestätigt, auch nach den neuen Vorgaben behalten alle Prüfzeugnisse und Zulassungen ihre Gültigkeit.
Auch das Vorwandsystem „GIS“ von Geberit (www.geberit.de) ist als Komplettlösung angelegt, die flexibel auf die jeweilige Badsituation zugeschnitten und bis zur fliesenfertigen Oberfläche erstellt wird. Die einzelnen Elemente können je nach Wunsch bereits industriell vorgefertigt werden, so dass die Aufstellung schnell und einfach erfolgen kann. Auch hier ist der geprüfte Schall- und Brandschutz nach Vorschrift gleich mit eingebaut.
Im Anschluss an die Podiumsdiskussion, bei der auch alle Fragen aus dem Publikum beantwortet wurden, und einer kurzen Zusammenfassung konnten sich die Teilnehmer in der angrenzenden Exponate-Ausstellung selbst ein Bild von den Geberit Produkten machen und mit den Geberit-Mitarbeitern in Dialog treten.
Weitere Termine
Die Veranstaltungsreihe „Sicher dabei! 2018“ findet noch bis Mitte April an unterschiedlichen Standorten statt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.geberit.de/sicherdabei. Der Besuch lohnt sich nicht nur um einen allgemeinen und leicht verständlichen Überblick zu bekommen, sondern auch um Fragen zu konkreten praxisbezogenen Problemen zu klären.
BGB und VOB/B sicher anwenden
„Bauvertrag 2018 für Auftraggeber“ bietet einen Überblick über alle relevanten Änderungen der Gesetzesnovelle und einen fundierten Einstieg in das neue Bauvertragsrecht, das für sämtliche ab dem 01.01.2018 geschlossenen Verträge gilt. Bauherren und Baubeteiligte aufseiten des Auftraggebers können sich so schnell auf die neuen Gegebenheiten einstellen. In den weiteren Kapiteln geht der Autor auf die Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen nach BGB ein und erläutert detailliert die Besonderheiten des neuen Verbraucherbauvertrags und von Verträgen, in denen die VOB/B Vertragsgrundlage ist. So wird deutlich, welche gesetzlichen Regelungen – alt und neu – beachtet werden müssen. Rechtssichere Formulierungsvorschläge für Verträge und die geschäftliche Korrespondenz lassen sich in eigene Dokumente übernehmen. Dieses und weitere Bücher finden Sie in unserer Profil-Buchhandlung (www.profil-buchhandlung.de).