Regelkonformität und Energieeffizienz

Mit der RLT-Richtlinie 01 „Allgemeine Anforderungen an Raumlufttechnische Geräte“ bietet der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V. (www.rlt-geraete.de) eine sichere Basis für einen hohen Qualitätsstandard bei RLT-Geräten. Sofern Normen und Richtlinien bei bestimmten Punkten keine eindeutigen Aussagen treffen, werden mit dieser Richtlinie konkrete Festlegungen getroffen. Werden alle Vorgaben der „RLT-Richtlinie 01“ erfüllt und verfügt das Gerät zudem über ein Energieeffizienzlabel nach dem Zertifizierungssystem des Herstellerverbandes, erhält das Gerät das Label „Regelkonformität“.

Die „RLT-Richtlinie 01 beschreibt u.a. das „Regelkonformitätslabel zu RLT-Richtlinie 01“. Die vom Herstellerverband initiierte und marktrelevante Energieeffizienzzertifizierung wurde bereits 2015 in eine eigene Richtlinie gefasst und trägt den Titel „RLT-Richtlinie Zertifizierung“. Die Energieeffizienzklassen A+, A und B tragen den nationalen und europäischen Gesetzen und Vorgaben Rechnung, wobei das Labeling-Verfahren und die Zertifizierung vom TÜV SÜD überwacht werden. Hierzu werden die Daten der Wärmerückgewinnung, der Motoren und Ventilatoren sowie der Auslegungssoftware des Herstellers überprüft und zertifiziert.

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