Probenahmeventil
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beinhaltet u.a. die (vorbeugende) Untersuchungspflicht auf Legionellen im Trinkwasser. Gewerblich und öffentlich genutzte Trinkwasser-Großanlagen mit Aerosolbildung (Entwicklung von Dämpfen) müssen danach vom Inhaber dem Gesundheitsamt gemeldet und von diesem einmal jährlich untersucht werden. Hierzu werden gemäß DVGW W 551 Wasserproben im Gebäude an den üblichen Zapfstellen entnommen. Außerdem müssen Probenahmestellen am Wasseraustritt und am Zirkulationseingang der Warmwasserbereitung installiert werden. Oventrop bietet hierzu das „Aquastrom P“ Probenahmeventil zur Überprüfung des Trinkwassers auf Keime und Bakterien an. Das Ventil ist in den Nennweiten G ¼ und G ⅜ erhältlich. Die Armatur ist beflammbar und kann somit desinfiziert werden.
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