Ofen-Besitzer
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Seit März 2010 ist sie in Kraft: die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) in ihrer neuen Fassung. Und seitdem steht fest, was der Gesetzgeber von den Besitzern älterer Feuerstätten verlangt: Nachrüstung, Austausch oder Stilllegung – falls der Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin die Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhält. Bis Ende 2013 ist dem Schornsteinfeger gegenüber ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Für die Besitzer von solchen Feuerstätten besteht durch die Neufassung der Verordnung ein hoher Informationsbedarf bzw. sogar Verunsicherung. Als Inhaber eines SHK-Handwerksbetriebs bietet sich Ihnen hierdurch die Möglichkeit, sich bei ihren Kunden wieder ins Gedächtnis zu rufen und sich als kompetenter Ansprechpartner zu präsentieren. Sprechen Sie doch Ihre Kunden direkt zu diesem Thema an und bieten auch deren Bekannten Beratung. Dass steigert bei Ihren Kunden das Vertrauen in Ihre Kompetenz und zusätzlich springen so evtl. auch neue Aufträge heraus …
… meint ihre SHK Profi-Redaktion