Mach dich aus dem Staub!
Wo gehobelt wird, da fallen Späne; umgelegt auf die SHK-Branche heißt das oft, wo gearbeitet wird, da staubt es. Gerade Abbruch-, Schleif- und Fräsarbeiten können zu staubigen Angelegenheiten werden. Die verstaubte Kleidung ist das kleinste Problem, denn auch die Lunge bekommt ihren Teil ab. Dabei können jedoch zu hohe Staubkonzentrationen gefährlich werden.
Eine Studie der EU soll ergeben haben, dass jährlich europaweit ca.310 000 Menschen an den Folgen der Feinstaubbelastung sterben, 70 000 davon allein in Deutschland. Gerade auf Baustellen ist die Belastung besonders hoch, da beim Sägen, Schleifen, Bohren und Fräsen viel Staub entsteht. Dieser bleibt oft über Stunden in der Atemluft. Ein Bauarbeiter atmet durchschnittlich 10 000 l Luft am Arbeitstag ein. Bis zu 95 % des Staubs werden wieder ausgeatmet, abgehustet oder verschluckt. Die restlichen 5 % jedoch setzen sich in der Lunge fest und können zu gefährlichen Erkrankungen wie einer Entzündung der Atemwege, Lungenasthma oder einer allergischen Reizung der Bronchien führen. Auch der Gesetzgeber widmet sich dem Schutz vor Feinstaub am Arbeitsplatz. Mit der Gefahrstoffverordnung einschließlich der letzten Änderung 2007 setzt er klare Regeln für den Umgang mit der Staubbelastung. Um die praktische Umsetzung dieser Regelungen zu erleichtern, konkretisierten die Berufgenossenschaften mit der BGI 5047 Verhaltensregeln und definieren Grenzwerte. Auch der Arbeitgeber sollte dafür sorgen das seine Handwerker keiner übermäßigen Staubbelastung ausgesetzt sind, da Krankheitstage ihn auf Dauer teurer zu stehen kommen als die Anschaffung von Luftreinigern oder Absauganlagen.
Grundsätzlich gilt, jeder sollte die Staubentstehung am Arbeitsplatz von vornherein verhindern. Doch das ist nicht immer möglich, und so müssen dann Maßnahmen zum Schutz der Bauarbeiter ergriffen werden, damit kein Arbeiter am Ende auf der Strecke bleibt.