Legionellenprüfung anstreben
Der Energiemanager Techem (www.techem.de) ging im Rahmen seines „Frankfurter Abends“ der Frage nach, welche Erfahrungen seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung mit der Umsetzung der Verordnung gemacht wurden. Experten diskutierten über Aufgaben für Wohneigentümer, Bewohner, Versorger sowie Gesundheitsämter und wie sich die Risiken einer Legionelleninfektion vermeiden lassen.
Die im Herbst 2012 erneut novellierte Trinkwasserverordnung hat der Wohnungswirtschaft einen Aufschub bei der Erstbeprobung zur Warmwasseranalyse in Gebäuden gewährt, um einem „Meldestau“ vorzubeugen. Die Untersuchung sollte dennoch zeitnah erfolgen, um sowohl die Gesundheit der Mieter zu schützen als auch einem möglichen Meldestau in 2013 entgegenzuwirken, so die gemeinsame Einschätzung der Experten. Gesetzliche Vorgaben müssen im Sinne der Gesundheit der Bewohner eingehalten und im vorgesehenen Zeitkorridor abgearbeitet werden.
Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, regte an, nach Ablauf der Frist für die erstmalige Überprüfung auf Legionellen eine wissenschaftliche Untersuchung zum Umfang der Legionellenkontamination durchzuführen. Anhand dieser Ergebnisse sollten die Erfordernisse und Maßnahmen aus der Trinkwasserverordnung erneut geprüft werden.
Die ersten Erfahrungen von Techem sahen wie folgt aus: Viele Verwalter und Eigentümer nutzen die durch die Verschiebung der Beprobungsfrist auf den 31. Dezember 2013 gewonnene Zeit dazu, eine Präventivberatung in ihren Liegenschaften durchführen zu lassen und der eigentlichen Probenahme voranzustellen. Dies kann dazu beitragen, einen Legionellenbefall von Anfang an zu vermeiden. Kunden, die bereits einen Positivbefund haben, fragen immer häufiger eine Sanierungsberatung an.
Erste Erfolge kann die Gagfah-Group vermelden, die sich zeitnah den gesetzlichen Anforderungen gestellt hat. Das Unternehmen hat ca. 90 % der notwendigen Beprobungen gemeinsam mit Techem erledigt. Für die Group ist wichtig, dass die Mieter bei einem positiven Beprobungsergebnis mit ihr zusammenarbeiten.