Kontrollierte Wohnraumlüftung
Den Zustand im Blick behalten
Durch die kontrollierte, also die betreiberunabhängige und bedarfsgerechte Wohnraumlüftung, können nicht nur die Lüftungsverluste minimiert werden, sondern es werden auch der Mindestluftwechsel und der Feuchteschutz gewährleistet. Damit die Funktion langfristig gewährleistet werden kann, muss die Anlage in regelmäßigen Abständen gesichtet und gereinigt werden. Nur so ist ein effizienter und vor allem hygienischer Betrieb realisierbar.
Nicht nur im Neubaubereich werden zunehmend Lüftungsanlagen mit und ohne Wärmerückgewinnung verbaut. Auch im Altbau-Segment ist diese Tendenz zu beobachten. Das liegt am zunehmend geförderten Einbau von dichten Fenstern in Bestandsgebäuden und der damit sinkenden Infiltration durch dichte Fugen. Doch mit dem einfachen Austausch gegen moderne Drei- oder Vierfachverglasung ist es in der Regel nicht getan. Unter Umständen können weitere Maßnahmen erforderlich und auch vorgeschrieben sein. Ein Lüftungskonzept nach der Lüftungsnorm DIN 1946-6 gibt Aufschluss und ist zwingend zu erstellen, wenn mehr als 1/3 der Fenster im Gebäude ausgetauscht werden. Das soll den Eigentümer darüber informieren, ob und welche Maßnahmen mindestens getroffen werden müssen, um den nötigen Luftaustausch gewährleisten zu können. Werden diese Vorgaben ignoriert, drohen erhebliche Bauschäden.
Gut zu wissen: Auch der nachträgliche Einbau von gelisteten Lüftungsanlagen ist im Rahmen der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) als Kredit über die KfW oder als Zuschuss über die BAFA förderfähig. Im Neubau wird mit dem Einbau einer kontrollierten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung der energetische Standard gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) leichter erreicht. Um die Fördermittel für ein Effizienzhaus nach den Vorgaben der KfW in Anspruch zu nehmen, müssen auch rechnerisch nachgewiesen die Lüftungsverluste so gering wie möglich gehalten werden. Das Ziel zum Effizienzhaus mit der reduzierten Luftwechselrate durch den Einbau einer kontrollierten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, lässt sich somit eher verwirklichen.
Jedem Betreiber einer Raumlufttechnik (ob zentral oder dezentral, ob mit oder ohne Wärmerückgewinnung), muss aber auch bewusst sein bzw. klar gemacht werden, dass diese auch regelmäßig durch einen Fachkundigen gewartet und instandgehalten werden muss (GEG § 60). Zum einen droht, wie in jeder Anlage, Verschleiß. Dieser muss beobachtet und die einzelnen Komponenten ggf. ausgetauscht werden. Zum anderen setzen sich in der Anlage beispielsweise alle Schwebstoffe ab, die aus der Raumluft gezogen werden. Dadurch verkleinern sich nach und nach die Querschnitte von Rohren und Einlässen. Überdies sind die Filter stets zu überprüfen. Immerhin ist diese Stelle die Basis der Raumluft und spielt daher allein aus hygienischer Sicht eine wichtige Rolle. Der turnusmäßige Wechsel der Filter und die regelmäßige Reinigung der Leitungen sind von der jeweiligen verbauten Lüftungsanlage und dessen Einsatzgebietes abhängig. Die Intervalle sind den Wartungsanleitungen des Herstellers zu entnehmen. Aus den genannten Gründen ist für jeden Nutzer einer kontrollierten Wohnraumlüftung ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma empfehlenswert. Proportional zur sinkenden Raumluftqualität, steigt nämlich auch der Energieverbrauch bei nicht gewarteten Lüftungsanlagen erheblich. Das sollte dem Kunden unbedingt vermittelt werden.