Hochmut kommt vor dem Fall
Vorkehrungen für Absturzsicherungen sind lästig, dauern Zeit und es wird ja schon gut gehen. Doch oft genug geht es nicht gut und die paar Sekunden, die man durch das Nicht-Einsetzen der Schutzausrüstung gewinnt, verliert man beim Krankenhausaufenthalt – oft enden Abstürze aber auch tödlich.
Der Gesetzgeber schreibt konkret vor, dass bei Arbeiten in einer Höhe, bei der Absturzgefahr besteht, vom Arbeitgeber Vorkehrungen zur Absturzsicherung getroffen werden müssen. Wenn diese Gefahr nicht durch bauliche Veränderungen oder sonstige kollektive Maßnahmen beseitigt werden kann, müssen die Arbeitnehmer durch persönliche Schutzausrüstungen (PSA) geschützt werden. Dazu gehört zusätzlich eine Unterweisung für den richtigen Umgang mit der Ausrüstung. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass die PSA je nachdem, wie sie beansprucht wird, spätestens jedoch alle zwölf Monate, von einem Sachkundigen überprüft wird. Schutzausrüstung, die dabei durch Beschädigungen oder Verschleiß auffällt, muss sofort ersetzt werden. Dabei muss ganz besonders auf sichtbare Beschädigungen wie Risse, Schnitte, Deformationen, Korrosion oder Spuren einer starken Hitzeeinwirkung geachtet werden. Gurte müssen jedoch nach spätestens acht Jahren ersetzt werden – unabhängig vom Aussehen. Bei Verbindungsmitteln wird nach maximal sechs Jahren ein Austausch fällig. Denn nur mit der richtigen Nutzung und Wartung der Sicherungsausrüstung können Unfälle durch die Schutzausrüstung abgefangen werden.