Herausforderung „Heizungswasser“
Konsequenzen & Lösungsansätze für Handwerker
Erhöhte Anforderungen an die Qualität des Füllwassers seitens der Heizkesselhersteller führen zu Fragen. Einzelne Kesselhersteller verknüpfen sogar die produktbezogene Garantie mit bestimmten Anforderungen an die Heizungswasserqualität. Dadurch werden dem Heizungsbauer Spielräume eingeschränkt, die ihm durch die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 und 2 eingeräumt werden.
Während die VDI-Anforderungen dem Handwerker die Entscheidungsfreiheit gewähren, wie er Heizungsanlagen befüllt, verlangen einige Hersteller neuerdings vollentsalztes oder gar Osmosewasser. Manche fordern darüber hinaus sogar bestimmte Leitfähigkeiten oder sehr enge pH-Wertbereiche. Dies stellt viele Handwerker im Alltag vor praktisch unlösbare Aufgaben. Erfüllt er die erhöhten Anforderungen, muss er seinem Kunden den Mehraufwand mit 300 bis 500 €/m³ in Rechnung stellen. Ein derartiger Preis, der dem eines mittelklassigen Mineralwassers entspricht, ist dem Kunden nicht zu vermitteln. Vor allem im Vergleich zu den günstigen Trinkwasserkosten.
Der Handwerker muss daher selbst entscheiden, ob er dennoch den Herstellervorgaben folgt oder sich eigenverantwortlich für eine Alternative entscheidet. Folgt er den Herstellervorgaben, kann er im Fall eines Schadens, auf Erfüllung der Garantieansprüche, zumindest auf den Kessel hoffen. Dabei nimmt er etwaige Wettbewerbsnachteile und Vertrauensverluste seines Kunden in Kauf. Wichtig ist bei der Wahl des Verfahrens, dass der Monteur die Heizungsanlage einfach und sicher befüllen kann.
Zwar darf ein Hersteller höhere Anforderungen an das Heizungswasser stellen, der Zweifel, ob dies im Kundeninteresse liegt, bleibt jedoch bestehen.
Es drängt sich die Frage auf, ob durch die gesteigerten Anforderungen an das Füllwasser besonders ökonomische Produktionsprozesse beim Hersteller, durch den Handwerker kompensiert werden sollen. Es fällt auf, dass die Forderung nach entsalztem Füllwasser meist in Verbindung mit Leichtmetall-Legierungen laut wird. Verfügen Anlagen beispielsweise über einen Aluminium-Wärmetauscher, bestehen häufig höhere Anforderungen. Hier kann teilenthärtetes Füllwasser von 7 – 8 °dH verwendet werden. Diese Maßnahme ist in der VDI-Richtlinie 2035 ausdrücklich anerkannt, preiswert und seit Jahrzehnten bewährt.
Das Thema Heizungswasser ist für viele Handwerker auch eine Frage des Haftungsrisikos.
Der Handwerker stellt sich die Frage, wie er die Forderung nach vollentsalztem Wasser umgehen kann. Eine einfache Lösung könnte lauten: keine Geräte einbauen, die dieses Wasser benötigen. Verwendet er darüber hinaus ein Verfahren, das seine Monteure verstehen und leicht beherrschen, sinkt die Fehlerquelle im Installationsprozess.
Gemeinsames Ziel ist stets eine stabile und störungsfreie Anlage, ohne Kesselstein und ohne Korrosion. Eine Dokumentation in Form einer Wasseranalyse und eines Betriebsprotokolls gibt weitere Sicherheit. Stellt ein Komponentenhersteller explizit höhere Anforderungen an die Wasserqualität, ist die Frage nach den Auswirkungen und Garantien für die anderen Anlagenkomponenten berechtigt. Andernfalls können böse Überraschungen folgen.
Ihr Macus Lauster
SHK Profi-Redakteur