Fristlose Kündigung
Mit einem Ausbildungsplatz beginnt für junge Menschen häufig der Ernst des Lebens. Doch dabei birgt dieser wichtige Schritt nicht nur die Möglichkeit das erste eigene Geld zu verdienen, sondern auch Pflichten gegenüber dem Ausbildungsbetrieb. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, wird es schnell wirklich ernst, denn dann droht der erste Schritt in die berufliche Karriere zu einem Stolperstein zu werden.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in einem Urteil gegen einen Auszubildenden entschieden und die außerordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses anerkannt. Der Lehrling habe sich auch nach schriftlicher Abmahnung geweigert ein Berichtsheft bzw. den Ausbildungsnachweis zu führen, obwohl das so im Ausbildungsvertrag vereinbart worden war.
Obwohl seine Chefin ihn mehrmals zum Vorlegen des Nachweises aufgefordert habe, kam der Azubi dieser Aufforderung nicht nach, so dass die Arbeitgeberin ihn abmahnte und anschließend eine Frist setzte. Als der Lehrling nach Ablauf der Frist das Heft noch immer nicht vorlegen wollte, kündigte sie ihm. Daraufhin wehrte sich der Azubi gegen diese Kündigung – ohne Erfolg, wie das Gericht entschied.
Das Berufsbildungsgesetz ist die Grundlage für die betriebliche Ausbildung in Deutschland. Dennoch kennen viele Azubis ihre Rechte und Pflichten während ihrer Ausbildungszeit nicht. Dabei ist z. B. das Thema Kündigung von großer Bedeutung für Azubis. Denn: Auch nach Ablauf der Probezeit kann der Betrieb aus wichtigen Gründen eine fristlose Kündigung aussprechen. Dazu zählt unter anderem der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht. Bedeutet: Der Azubi hat seine Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß zu führen. Ausbilder können von Azubis zwar nicht verlangen, das BBiG auswendig zu kennen. Aber sie sollten die für sie wirklich wichtigen gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung stellen.
Wie aktuell und nachgefragt das Thema ist, zeigt, dass eine Broschüre über „Rechte und Pflichten der Auszubildenden“ von Dr. Carmen Hergenröder erschienen bei der Forum Verlag Herkert GmbH nach kurzer Zeit vergriffen war und leider auch nicht mehr neu aufgelegt wird. Im selben Verlag und von der gleichen Autorin ist jedoch für Interessierte „Das neue Berufsbildungsrecht“ erschienen. Auf ca. 800 DIN A5-Seiten bietet dieses Praxisbuch rechtsichere Erläuterungen und sofort einsetzbare Arbeitshilfen rund um das Thema „Berufsbildung“.