Fragen und Antworten
zum Wärmegesetz

Seit Beginn dieses Jahres gilt das Wärmegesetz, das Eigentümer neuer Gebäude verpflichtet, den Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Was Bauherren und Planer zu beachten haben, aber auch welche Fördermöglichkeiten dieses Gesetz eröffnet, beantwortet das Bundesumweltministerium jetzt auf seiner Homepage (www.bmu.de). In Fragen und Antworten stellt das Ministerium seine Rechtsansicht dar, die jedoch aus juristischen Gründen nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen ist. Konkrete Fragen können im Einzelfall mit den zuständigen Landesbehörden geklärt werden.

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