Fachseminar zur Trinkwasserqualität
Planung, Ausführung und Betrieb von Leitungsanlagen
Trinkwasser muss in Deutschland hohen Qualitätsanforderungen entsprechen, die unter anderem in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) festgelegt sind. Zwar ist der Haus- bzw. Wohnungseigentümer für die Trinkwasser-Installation und deren gesundheitliche und technische Eignung verantwortlich, jedoch kann der ausführende Fachbetrieb haftbar gemacht werden, wenn Fehler bei der Installation festgestellt werden oder der Betreiber nicht ausreichend informiert wurde. Viega bietet im Seminarcenter in Attendorn Schulungen zur Trinkwassergüte und zu Planung, Ausführung und Betrieb von Leitungsanlagen in der Gebäudetechnik an. Der SHK Profi begleitete das TW1 Fachseminar am 27. August 2015.
Welche Vorgaben gibt es für Trinkwasserqualität? Was muss beim Bau einer Trinkwasserinstallation beachtet werden? Wann sind Kontrollen nötig? Und wer haftet im Schadensfall? Diese und viele weitere Fragen klärte Christian Heyng von Viega (www.viega.de) im TW1 Fachseminar im hauseigenen Seminarcenter in Attendorn.
Dass Trinkwasserhygiene wichtig ist, steht außer Frage, doch was das alles für die Beteiligten an Planung, Ausführung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen bedeutet und welche Aspekte beachtet werden müssen, ist je nach Bauvorhaben sehr unterschiedlich und kann selbst für ausgewiesene Experten eine Herausforderung darstellen. Viele Vorgaben müssen bedacht und unterschiedliche Aussagen bewertet werden wie z.B. welche Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung getroffen werden müssen. Und nicht zuletzt kommt es auf die Konstruktion der Trinkwasserinstallation an, die bedarfsgerecht ausgeführt werden muss. Verkeimung muss verhindert, Ausstoßzeiten beachtet und Betriebsunterbrechungen eingeplant werden. Nur so kann der bestimmungsgemäße Betrieb sichergestellt und Stagnation sowie die damit einhergehende Gefahr durch Legionellen vermieden werden.
Vorgaben
Seminarleiter Christian Heyng gab den Teilnehmern einen Einblick in wichtige Normen, Richtlinien und Verordnungen zur Trinkwasserhygiene wie die DIN 1988-200:2012-05, VDI/DVGW 6023 und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001). Neben allgemeinen Anforderungen und Bestimmungen zeigte der Viega-Fachmann immer auch konkrete Problemquellen auf und gab den Teilnehmern Lösungen an die Hand. So können beispielsweise in Gebäuden, bei denen Betriebsunterbrechungen von mehreren Tagen, Wochen oder Monaten vorauszusehen sind, wie Schulen oder Kasernen, automatische Spülsysteme wie die „PWC“ oder „PWH“ Spülstation von Viega eingesetzt werden.
Umgang mit Legionellen
Zwischen 33 und 42 °C haben Legionellen günstige Vermehrungsmöglichkeiten. Bei 55 °C ergeben sich Abtötungszeiten von 180-240 Minuten. Das Trinkwasser in Warmwasser- und Zirkulationsleitungen muss deshalb zwischen 55-60 °C betragen. Diese Zahlen sind bei der Planung einer Trinkwasserinstallation zu beachten, um eine Kontamination des Trinkwassersystems zu verhindern und Gefahren für die Nutzer der Anlage zu minimieren. So muss laut DIN 1988-200 beispielsweise bei zentralen Trinkwassererwärmern die Temperatur am Warmwasseraustritt mindestens 60 °C betragen. Zwar ist der Betreiber der Anlage für die bestimmungsgemäße Nutzung verantwortlich, jedoch kann der ausführende Installateur im Schadensfall in die Pflicht genommen werden, wenn er nicht nachweisen kann, dass er seinen Kunden richtig informiert hat. Aus diesem Grund erklärte Heyng, dass es für den SHKler nicht nur unerlässlich ist, technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums vorzunehmen und seiner Informationspflicht nachzukommen, sondern dies auch schriftlich nachweisen zu können.
Installation
Der Viega-Seminarleiter wies bei der Trinkwasserinstallation unter anderem auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik hin. Hierzu zählen auch die Verwendung zertifizierter Produkte und die Installation von Sicherungseinrichtungen. Unter Umständen sind Probenahmestellen einzurichten und Qualitätsprüfungen des Trinkwassers durchzuführen. Bei Anlagen in gewerblicher Tätigkeit, die als Großanlagen definiert sind, muss die Trinkwasserqualität beispielsweise alle drei Jahre überprüft werden. Die Probeentnahme ist von qualifiziertem Fachpersonal durchzuführen. Es muss eine zugelassene Untersuchungsstelle damit beauftragt werden, die für Trinkwasseruntersuchungen akkreditiert ist. Diese Labors werden auf Listen der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemacht.
Bei den Materialien für den Bau einer Trinkwasserinstallation sind die Eigenschaften des vom Wasserversorgungsunternehmen gelieferten Trinkwassers zu beachten. Die in der TrinkwV vorgeschriebenen Grenzwerte dürfen dabei nicht überschritten werden.
Nach der Erstellung der Trinkwasserinstallation ist vorzugsweise eine trockene Dichtheits- und Druckprüfung vorzunehmen, um das Stagnationsproblem bis zur Inbetriebnahme zu vermeiden. Zu diesem Zweck bietet Viega Produkte und vorgefertigte Protokolle für den Handwerker an. Heyng erklärte darüber hinaus die verschiedenen Prüfverfahren und zeigte Umsetzungsmöglichkeiten auf.
Zum Ende des Seminars ging der Seminarleiter noch einmal genauer auf das Thema Feuerlösch- und Brandschutzanlagen nach DIN 1988-600 und DIN 14462 ein und stellte die Besonderheiten bei der Ausführung und dem Betrieb solcher Anlagen heraus.
Die Themen der Viega Seminare reichen von moderner Badgestaltung dank Vorwandtechnik über die Konstruktion von Trinkwasser- und Heizungsanlagen inklusive Heizlastberechnung bis zur Erstellung von 3D-Rohrnetzen.
Weitere Auszüge aus dem Seminarprogramm sind praxisgerechte Schulungen zu Viega-Rohrleitungssystemen, die Auslegung von Flächentemperierungen sowie der Brand- und Schallschutz bei Leitungsanlagen.
Alle Seminarthemen finden Sie unter www.viega.de/Seminare. Dort kann man sich auch online anmelden.
Abhängig vom Themengebiet sind die Seminare in Attendorn-Ennest (Nordrhein-Westfalen) und Großheringen (Thüringen) auf ein bis drei Tage ausgelegt. Sie finden ganzjährig statt. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind.