Fachbuch Technische Regeln
Ölanlagen 2.0

Errichtung von Ölheizungsanlagen

2016 wurden rund 12 % mehr Öl-Brennwertkessel verkauft als im Jahr davor. 2015 erlebte mit 30 % Steigerung gegenüber 2014 einen regelrechten Öl-Brennwert-Boom. Die Schornsteinfeger haben 2016 ca. 5,6 Millionen Ölfeuerungen in Deutschland gezählt. Wie diese Zahlen belegen, ist das System Ölheizung ein für die SHK-Branche wichtiges Betätigungsfeld. Jede einzelne Brennstoffversorgung für eine Ölheizung ist ein Unikat, errichtet in zeitlich weit auseinanderliegenden Perioden. Dadurch wird dem Handwerker die technische Bewertung einer solchen Heizöllageranlage erschwert, denn bei der Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung und Änderung einer Öl­hei­zungsanlage gilt es, eine Viel­zahl von bundesweiten und lan­desspezifischen Rechtsvor­schriften, Verord­nungen und Richtlinien zu berücksichtigen. Aus diesem Grund werfen wir zunächst einen Blick auf die vergangenen Jahre und auch einen in die nahe Zukunft.

Als ein Ergebnisse der Föderalismusreform trat das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 im März 2010 in Kraft. Da Teile des alten Wasserhaushaltsgesetzes vom 19. August 2002 – insbesondere die §§19i bis 19l – nicht in das neue WHG übernommen wurden, sondern für die einheitliche Bundesanlagenverordnung (AwSV) vorgesehen sind, entstand eine Regelungslücke. Diese Regelungslücke wurde durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) vom 31. März 2010, die am 10. April 2010 in Kraft trat, geschlossen. Dadurch können die bisherigen Landesregelungen bis zur Verabschiedung einer einheitlichen Bundesanlagenverordnung weiter angewendet werden.

Ein Beispiel von vielen für die Unterschiede unter den Länderregelungen ist die Grenze für die Fachbetriebspflicht, die teils bei 1.000 l, teils bei 10.000 l Anlagenvolumen liegt.

Im WHG wurde der erste Schritt zur Überwindung der Zersplitterung des Wasserrechts in Deutschland getan, indem wichtige Bereiche desselben ausgehend von Vorgaben der Europäischen Union einheitlich für Deutschland umgesetzt sind. Allerdings bedarf es für die Umsetzung der Vorgaben des WHG in praktikable Regelungen einer bundeseinheitlichen Verordnung. Leider befindet sich diese Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) als Drucksache 144/16 erst auf dem wiederholten Weg in den Bundesrat zur Beschlussfassung. Mit einem Inkrafttreten wird in Fachkreisen nicht vor Sommer dieses Jahres gerechnet.

      

TRwS 791

Ungeachtet dessen hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) ihre Arbeit zur Überführung der alten, teilweise aus dem Jahr 1960 stammenden, und außer Kraft gesetzten Technischen Regeln brennbare Flüssigkeiten (TRbF) in das neue Regelwerk der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) fortgesetzt. Wichtigstes Ergebnis dieser Arbeit für die Ölheizung ist die im Februar 2015 veröffentlichte Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 791) – Heizölverbraucheranlagen – Teil 1: Errichtung, betriebliche Anforderungen und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen.

Gleichzeitig wurde auch der Entwurf der TRwS 791 – Heizölverbraucheranlagen – Teil 2: Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen – Entwurf veröffentlicht. Der Weißdruck ist für die 1. Jahreshälfte 2017 avisiert.

Mit der TRwS 791 „Heizölverbraucheranlagen“ werden die wasserrechtlichen Anforderungen im Sinne § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der neuen Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bundeseinheitlich konkretisiert. Da die Annahme der AwSV durch die Bundesregierung bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, gelten die landesrechtlichen Vorschriften über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen weiter. Sind bei einem Verweis innerhalb der TRwS 791 auf die AwSV entsprechende Vorschriften im Landesrecht nicht enthalten, sind diese Passagen als Empfehlung anzusehen.

Die TRwS 791-1 ist als eine allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne § 62 Absatz 2 WHG anzusehen.

Neuerungen im Überblick

Hier einige der Neuerungen aus der TRwS 791-1 im Überblick:

Grundsätzlich ist die Ölleitung im Einstrang zu installieren.

– Die zulässige hydrostatisch belastete Leitungs-
länge nicht selbstsichernder Ölleitungen hängt
vom Leitungsdurchmesser ab.

– Selbstsichernde Saugleitungen dürfen auch
weich gelötet werden.

Wenn Teile der Ölleitung unterhalb des maximalen möglichen Füllstandes des Öltanks verlaufen, ist eine Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern, ein sogenanntes Antiheberventil, einzubauen.

Keine schwimmende Entnahme bei Erdtanks.

Der Füllstand muss für jeden Öltank, dies gilt auch für jeden einzelnen Behälter in Batterietankanlagen, in Litern erkennbar sein. Bei Zentimeterangaben, zum Beispiel beim Peilstab eines Erdtanks, müssen Umrechnungstabellen vorhanden sein.

Die Mündung der Be- und Entlüftungsleitung muss beobachtbar sein und darf nicht über Dachflächen angeordnet sein.

Bei Ölgeräten mit einer Leistung größer 100 kW muss die Rücklaufleitung vom Brenner zum Vorfilter mit einer Leckageüberwachung abgesichert sein.

Einführung des Begriffs der Länge der hydrostatisch belasteten Ölleitung.

Die Abstände zwischen Öltanks und Wänden sowie untereinander werden nach folgenden Kriterien ermittelt:

die Sicherheitseinrichtung gegen Überfüllen,

– ein Grenzwertgeber oder

– ein Grenzwertgeber und weitere Tanks mit
Füllstandsbegrenzer,

die Rückhalteeinrichtung

– doppelwandig oder

– integrierte Rückhalteeinrichtung oder

– werksgefertigte nicht integrierte Rückhalteein-
richtung (z. B. für GFK-Tanks) oder

– vor Ort gefertigte Rückhalteeinrichtung
(Auffangraum)

die Leck- bzw. Leckageerkennung und ggf. Alarmierung

– automatisches Leckanzeigegerät

– Leckageerkennungssystem

– automatisch oder

– mechanisch und visuell oder

– nur visuell

Diese Regelung wendet das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bei der bau­rechtlichen Zu­lassung von Heizölbatterietank­systemen bereits seit 2013 nach einer Vorabveröffentlichung durch die DWA an.

Darüber hinaus gab es in den zu­rückliegenden Jahren eine ganze Reihe von innovativen Neu- und Weiterentwicklun­gen im Bereich der Heizölla­gerung – wie zum Beispiel die Grenz­wertgeber­ketten für Batterie­tanksysteme, die Sicher­heitseinrichtung gegen Drucküberschreitung bei werksgefertigten GFK-Heiz­öltanks, neue Konzepte der werksgefertigten Befüll- und Lüftungsleitung als Rohr-im-Rohr-System und Filter-Entlüfter-Kombinationen mit Sicherheitsfunktion bei Abriss der Rücklaufschlauchleitung des Brenners.

Fachbuch „Technische Regel Ölanlagen“

Das als Grundlagenwerk zur Errichtung von Ölheizungsanlagen verfasste Fachbuch „Technische Regel Ölanlagen“ (TRÖl 1.0) wurde bis Juni 2014 in einer Stückzahl von insgesamt 16.000 Exemplaren in Umlauf gebracht. Durch die Vielzahl der oben genannten Veränderungen und Neuerungen ist eine Bezugnahme des Handwerkers auf die TRÖl 1.0 zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant und kann im Extremfall zu fehlerhaften Installationen führen. Um den Entwicklungen und Forderungen Rechnung zu tragen, hat der Re­daktionskreis eine kom­plette Überarbeitung des Standardwerks vorge­nommen, so dass seit April 2015 die Version 2.0 vorliegt. Dem Re­daktionskreis gehören Vertre­ter aller an der Ölheizung inte­ressierter Institutionen, Hersteller und Verbände an. Damit ist sichergestellt, dass in die redaktionelle Arbeit Experten für die jeweili­gen Fachgebiete eingebunden sind, wodurch eine hohe Akzeptanz in Fach­krei­sen sichergestellt wird. Somit eignet sich das Fachbuch auch als Nachschlagewerk für alle Be­rufsgruppen, die mittel- oder un­mittelbar mit dem System Ölhei­zung zu tun ha­ben. Das Fachbuch beschreibt die Anforderungen an Planung und Installation vom Füllstut­zen bis zur Abgasmündung. Die TRÖl ermöglichen es den Fachleuten, Ölanlagen praxisgerecht zu er­stellen und zu betreiben. Bei Gesprächen mit Handwerkern am IWO-Stand auf den SHK-Messen in Essen, Nürnberg und Hamburg wurde häufig die Forderung erhoben, dass es zwingend notwendig sei, für einzelne Themenbereiche die umfangreichen gesetzlichen und technischen Informationen so aufzubereiten und anzubieten, dass der Handwerker direkten und schnellen Zugriff auf sie hat.

Häufig wurden Fragen gestellt wie etwa:

Wie unterscheidet sich das Einstellmaß für membran- und kolbengesteuerte Sicherheitseinrichtungen gegen Aushebern?

Was versteht man unter der hydraulisch belasteten Länge einer Ölleitung?

Muss nach dem Einbau einer Innenhülle in einen kellergeschweißten Stahltank das Einstellmaß des Grenzwertgebers geändert werden?

Wie lang darf die Füllleitung eines Heizöltanks sein, und was muss ich beachten, wenn kein stetes Gefälle zum Tank hin vorliegt?

Ob das Prinzip der doppelten Si­cherheit bei der Aufstellung von Öllager­behältern, die Montage und Verlegung von Ölleitungen im Gebäude, die Klassifizierung von Ölgeräten nach der Ab­gasabführung und Verbren­nungsluftzuführung oder die An­forderungen an eine Abgasan­lage unter dem Aspekt des Brandschutzes – auf die vielfäl­tigsten Fragestellungen geben die TRÖI eine Antwort.

Aufwändiges Recherchieren in verschiedensten Rechts- und Verordnungsbereichen entfällt, da das Kompendium umfassend informiert und auch entspre­chende Ver­weise auf länderspe­zifische Regelungen beinhaltet. Alle 16 „Verordnungen zum Um­gang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAwS) der einzelnen Bundesländer (denn sie sind bis zur Ablösung durch die bundeseinheitliche AwSV vollumfänglich gültig) sowie alle 16 Feuerungsverordnungen der Länder werden in tabella­rischer und grafischer Form übersichtlich in den Anhängen der TRÖl dargestellt. Hinzu kommen detaillierte Anleitungen zur Prüfung von Antiheberventilen inklusive der nötigen Formulare zur Dokumentation.

Dank der sehr guten Unterstützung durch die Hersteller von Bauteilen für Öllageranlagen konnte die TRÖl mit vielen Produktfotos und Grafiken illustriert werden.

Ein besonderer Mehrwert entsteht beim Kauf der TRÖl 2.0 dadurch, dass die komplette TRwS 791-1 im Original als Anhang enthalten ist.

Neu ist, dass das Fachbuch auch als e-Book für mobile Endge­räte (Betriebssysteme Android und iOS) verfügbar ist. Damit kann jeder Monteur auch vor Ort im Heizungskeller Informationen abrufen.

TRÖL 2.0: Auch für den Heizungsbestand unentbehrlich

Die neue Ausgabe des Standardwerks „Technische Regeln Ölanlagen“ (TRÖl 2.0) ist nicht nur für die Planung und Errichtung einer neuen Ölheizungsanlage von großer Bedeutung. Das Buch enthält auch alle Informationen, die für den Betrieb, die Instandhaltung sowie die Wartung einer bestehenden Ölanlage benötigt werden. Es ist also anwendbar auf alle 5,6 Millionen Ölheizungen in Deutschland. Damit Fachhandwerker jederzeit schnell Zugriff auf die Inhalte nehmen können, verfügt das Buch über ein ausführliches Stichwortverzeichnis. Für den Einsatz vor Ort ist auch eine digitale Fassung für Tablets und Smartphones erhältlich.

Bestellmöglichkeit:

ISBN 978-3-98-111781-3

www.troel.de
www.iwo-shop.de
Fax: 040-83 96 09 99

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