Energiekonzept bleibt Wunschliste

„Mit dem jetzt vorgelegten Energiekonzept degradiert die Bundesregierung ihre eigenen ehrgeizigen Klimaschutzziele endgültig zu wohlklingenden Absichtserklärungen“, urteilt Manfred Stather vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Die oberste Interessenvertretung des deutschen Heizungsbauerhandwerks hätte sich vom Energiekonzept, nach den Worten ihres Präsidenten, deutlich klarere Impulse für Modernisierungen im Wärmemarkt erhofft. „Das Energiekonzept betont zu Recht die Schlüsselrolle der energetischen Gebäudesanierung für Effizienzsteigerung und CO2-Reduzierung“, sagt Manfred Stather. „Es bleibt aber vorwiegend unkonkret wie denn das gewaltige Einsparpotential langfristig gehoben werden soll.“
 
Nach Ansicht des ZVSHK hat die Bundesregierung eine Chance vertan, Hauseigentümern und Mietern verlässliche Rahmenbedingungen für Modernisierungsvorhaben zu schaffen. „Das Energiekonzept bleibt in diesem Punkt eine reine Wunschliste“, betont Stather. Die Bundesregierung belasse es zukünftig bei haushaltsabhängigen Förderinstrumenten, die in der Vergangenheit mit ihren Stop-and-Go-Effekten potentielle Modernisierer eher verunsichert hätten. „Deutsche Immobilienbesitzer wollen sicherlich keine Sanierungsverpflichtung. Aber sie wollen verlässliche Modernisierungsanreize wie etwa die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen.“ Der Präsident des ZVSHK bezieht sich mit dieser Aussage auf das Ergebnis einer Blitzumfrage des Meinungsforschungsinstituts EMNID. Im Auftrag des ZVSHK wollte EMNID von den deutschen Immobilienbesitzern Ende letzter Woche wissen, welches Instrument die Investitionsbereitschaft in energiesparende Sanierungsmaßnahmen nachhaltig befördert.
 
Das Ergebnis: 58 % der befragten Hauseigentümer setzen auf konkrete Maßnahmen wie die vom ZVSHK seit langem geforderte Wiedereinführung einer steuerlichen Absetzbarkeit der Investitionen. „Diskussionen um Zwangssanierung oder Abrissprämie verunsichern Eigentümer. Unsere Umfrage hat gezeigt, dass fast zwei Drittel der Hauseigentümer sanieren wollen. Sie warten lediglich auf klare Signale, wie etwa eine durch Steuererleichterungen gespeiste Klimaprämie.“
 
Zum Jahresende 1991 hatte die damalige Bundesregierung den Paragraph 82 a der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung abgeschafft. Er hatte in den achtziger Jahren einen starken Investitionsboom in die Verbesserung der energetischen Qualität von Gebäuden ausgelöst. Seine Wiedereinführung hat der ZVSHK seitdem von der Politik immer wieder mit Nachdruck gefordert. „Mit der Aussage, steuerliche Anreize für die Förderung der Sanierung zu prüfen, bleibt das Energiekonzept der Bundesregierung auch in diesem Punkt sehr vage“, sagt Manfred Stather. Der ZVHSK vermisse im Energiekonzept „Planungssicherheit durch klare, verlässliche und verbindliche Regelungen“. Stattdessen bekräftige das Energiekonzept die Fortführung einer wenig zielgerichteten Stop-and-go-Förderpolitik. Die zu Klimaschutzzwecken dringend notwendige Erhöhung des Modernisierungstempos im Wärmemarkt werde auf diese Weise nicht erreicht.
 
Der ZVSHK wirbt deshalb in Politik und Wirtschaft weiter für ein haushaltsunabhängiges Anreizsystem. Im Einzelnen sieht dieses Fondsmodell des ZVSHK vor, sanierungswilligen Hausbesitzern ein Effizienzdarlehen zu gewähren. Ähnlich dem Bafög-Modell wären die Modernisierer verpflichtet, einen Teil der eingesparten Energiekosten über einen festzulegenden Zeitraum an den Fonds zurückzuzahlen.

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