Existenzgründung bzw. Übernahme eines bestehenden Unternehmens

Ein guter Start

Fallstricken entgehen

Sich als Existenzgründer in der heutigen Zeit selbständig zu machen, ist sicherlich nicht einfach. Jedoch bedeutet Erfolg zu haben, dort Möglichkeiten zu erkennen, wo andere nur Probleme sehen.

Bevor man den Entschluss fasst, sich selbständig zu machen, sollte sich der Existenzgründer erst einmal Klarheit über seine Lebensziele verschaffen.


Hierbei sollte der Gründer für sich persönlich folgende Fragen stellen und beantworten:

• Was will ich?

• Welche Visionen und Wünsche habe ich?

• Wo setzte ich meine Prioritäten?

• Wie viel Zeit will ich für mich und meine Familie aufwenden?

• Wie wichtig sind mir Karriere, beruflicher und finanzieller Erfolg?

• Sind diese Ziele und Wünsche mit den Anforderungen eines Unternehmeralltags zu vereinbaren?

• Welche Fähigkeiten muss ich als Unternehmer besitzen?


Um diese Fragen eingehender beantworten zu können, sollte sich der werdende Unternehmer folgende Checkliste bedienen:

1. Kann ich ruhig schlafen, auch wenn ich kein festes Einkommen habe?

2. Bin ich bereit und in der Lage mich in der ersten Zeit finanziell einzuschränken?

3. Kann ich diszipliniert mit Geld umgehen und Reserven anlegen, auch wenn ich dabei auf Neuanschaffungen zunächst verzichten muss?

4. Passt meine bisherige berufliche Fähigkeit zu dem Vorhaben und der Branche, in der ich mich selbständig machen möchte?

5. Verfüge ich über nachweisbare Qualifikationen, um andere davon zu überzeugen, dass ich ein „Meister meines Fachs“ bin?

6. Kann ich fachliche Defizite ausgleichen?

7. Kenne ich meine persönlichen Grenzen und Leistungsfähigkeit?

8. Bewahre ich einen kühlen Kopf, auch wenn es hektisch zugeht?

9. Packe ich auch unangenehme Themen an und versuche sie zu lösen?

10. Bin ich bereit in den ersten Jahren überdurchschnittlich viel zu arbeiten?

11. Verfüge ich über kaufmännisches oder betriebswirtschaftliches Know-how?

12. Habe ich Erfahrung mit der Anleitung und Führung von Personal?


Je mehr Fragen der junge Unternehmer mit „Ja“ beantworten kann, desto eher entspricht er dem Profil eines Unternehmers. Insbesondere sind die persönlichen Fähigkeiten von herausragender Bedeutung für die erfolgreiche Führung eines Unternehmens. Die Tatsache alleine, dass man ein Unternehmen erbt oder erben kann, qualifiziert noch lange nicht zur Unternehmensnachfolge. Auch muss die Frage geklärt werden, ob man ein eigenes Unernehmen gründet oder eine Betriebsübernahme anstrebt. Wenn die Entscheidung auf eine Betriebsübernahme in Form des Kaufes oder durch den Kauf von Anteilen fällt, muss der richtige Weg gefunden werden und dies hängt sehr oft mit der finanziellen Ausstattung und von den Zielen des Gründers ab.


Hierbei sollte sich der Übernehmer über folgende Fragen Klarheit verschaffen:

• Wo finde ich einen geeigneten Betrieb?

• Welche Beratung sollte ich in Anspruch nehmen?

• Wie kann ich das Vorhaben finanzieren?

• Möchte ich im Wesentlichen das Unternehmen so weiter führen wie mein Vorgänger?

• Möchte ich in bestimmten Bereichen Veränderungen vornehmen?

• Möchte ich das Unternehmen vollkommen neu strukturieren?

• Möchte ich das Unternehmen alleine oder gemeinsam mit einem Partner führen?

• Möchte ich das Unternehmen für eine bestimmte Phase gemeinsam mit dem Altinhaber führen?

• Möchte ich das Erscheinungsbild des Unternehmens so lassen, wie es ist?

• Möchte ich das Erscheinungsbild langsam modernisieren?


Diese Fragen sind insbesondere in einem Businessplan niederzulegen und ausführlich zu erörtern. Vor der Übernahme bzw. Neugründung ist auch zu klären, welcher Investitionsaufwand für das Unternehmen selbst getätigt werden muss. Hierbei sollte geklärt werden, ob Renovierungen an den Räumlichkeiten vorgenommen oder spezielle Investitionen getätigt werden müssen, ob Miet- oder Pachtverträge übernommen werden können bzw. welche Miet- und Pachtverträge benötigt werden. Zu klären ist auch, ob der Standort des Unternehmens über einen erfolgversprechenden Markt verfügt. Ein wesentlicher Punkt stellt auch die Frage der Rechtsform dar. Hierbei sollte sich der Übernehmer Gedanken machen, ob er die alte Rechtsform beibehalten bzw. ob er diese ändern möchte.

Die Frage nach der richtigen Unternehmensform hängt von objektiven Faktoren ab. Diese betreffen die unternehmerische Unabhängigkeit, die Frage wie viel Formalitäten man in Kauf nehmen möchte, die Frage der Haftung als auch die der Besteuerung, das Image nach Außen und insbesondere den notwendigen Kapitaleinsatz.


Bei den Rechtsformen kommen im Wesentlichen folgende Formen in Betracht:

• Einzelunternehmen,

• Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft),

• Offene Handelsgesellschaft (OHG),

• Kommanditgesellschaft (KG),

• GmbH & Co. KG,

• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),

• Kleine Aktiengesellschaft (AG),

• Limited (Ltd),

• (haftungsbeschränkte) Unternehmergesellschaft.


Zu klären ist auch die Finanzierung des Kaufpreises. Die Höhe des Kaufpreises und der Investitionsbedarf müssen eindeutig geklärt sein. Hierbei ist darauf zu achten, wie die Zahlungsweise für den Kaufpreis vereinbart worden ist und wie viel Eigenkapital benötigt wird. Beim Kauf eines Unternehmens bzw. bei einer Neugründung stellt sich auch die Frage, welche Fördermittel für den Existenzgründer zur Verfügung stehen. Bei der Übergabe des Unternehmens oder Kauf ist darauf zu achten, wann ertragswirtschaftlich hierzu ein guter Zeitpunkt ist. Zu klären ist auch, wann der Altinhaber ausscheidet, ob dies zu einem bestimmten Stichtag erfolgen soll oder ob der Ausstieg des Altunternehmers fließend erfolgen soll. Der Übernehmer sollte auch schriftlich niedergelegt haben, welche Maßnahmen er in den ers­ten sechs Monaten nach der Übernahme in Angriff nehmen möchte. Zu guter Letzt sollte der Übernehmer, der nun Unternehmer ist, auch eine Vorsorge für sich, das Unternehmen und seine Familie treffen. Dies beinhaltet eine geregelte Stellvertretung für den Fall der Erkrankung, eine geordnete Regelung der Altersvorsorge, die Erstellung eines Testamentes, um die Nachfolge zu regeln, evt. die Abschließung eines Ehevertrages sowie die Schaffung finanzieller Rücklagen.

Bei der Klärung vorgenannter Fragen ist es auch wichtig, dass sich der junge Unternehmer eingehend beraten lässt. Die Beratung ist dringend notwendig, um Fallstricken zu entgehen. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung des Übernahmevertrages, die Gestaltung der Übernahme aller Rechten und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen, die Frage der Übernahme von gesetzlichen Verbindlichkeiten des Altunternehmers sowie die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Haftung für betriebsbedingte Steuern; in diesem Bereich fallen auch die Übernahme für Garantie und Gewährleistungsansprüche.

Beratungsbedarf besteht insbesondere bei der Berechnung eines realistischen Unternehmenswertes. Für den komplexen Bereich der Beratung stehen ihm Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer zur Verfügung. Auch die Kreditberater der Banken bzw. die Berater der Fachverbände können sinnvoll Hilfe leisten. Dies ist umso wichtiger, da die Zahlen über Unternehmenszusammenbrüche zeigen, dass der Kapitalbedarf für die Übernahme eines Unternehmens häufig unterschätzt wird und meist sogar höher einzustufen ist als bei Neugründungen. Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn hat herausgefunden, dass der durchschnittliche Investitionsbedarf bei Übernahmen um ca. 60 % höher liegt als bei Neugründungen. Dies sollte der Unternehmer beachten. Nachdem sämtliche Punkte geklärt sind und die Übernahme auf einer soliden Entscheidungsgrundlage und einer sauberen Kalkulation beruht, kann die Übernahme meist problemlos durchgeführt werden.

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