Ein guter Start
Fallstricken entgehenSich als Existenzgründer in der heutigen Zeit selbständig zu machen, ist sicherlich nicht einfach. Jedoch bedeutet Erfolg zu haben, dort Möglichkeiten zu erkennen, wo andere nur Probleme sehen.
Bevor man den Entschluss fasst, sich selbständig zu machen, sollte sich der Existenzgründer erst einmal Klarheit über seine Lebensziele verschaffen.
Hierbei sollte der Gründer für sich persönlich folgende Fragen stellen und beantworten:
Um diese Fragen eingehender beantworten zu können, sollte sich der werdende Unternehmer folgende Checkliste bedienen:
Je mehr Fragen der junge Unternehmer mit „Ja“ beantworten kann, desto eher entspricht er dem Profil eines Unternehmers. Insbesondere sind die persönlichen Fähigkeiten von herausragender Bedeutung für die erfolgreiche Führung eines Unternehmens. Die Tatsache alleine, dass man ein Unternehmen erbt oder erben kann, qualifiziert noch lange nicht zur Unternehmensnachfolge. Auch muss die Frage geklärt werden, ob man ein eigenes Unernehmen gründet oder eine Betriebsübernahme anstrebt. Wenn die Entscheidung auf eine Betriebsübernahme in Form des Kaufes oder durch den Kauf von Anteilen fällt, muss der richtige Weg gefunden werden und dies hängt sehr oft mit der finanziellen Ausstattung und von den Zielen des Gründers ab.
Hierbei sollte sich der Übernehmer über folgende Fragen Klarheit verschaffen:
Diese Fragen sind insbesondere in einem Businessplan niederzulegen und ausführlich zu erörtern. Vor der Übernahme bzw. Neugründung ist auch zu klären, welcher Investitionsaufwand für das Unternehmen selbst getätigt werden muss. Hierbei sollte geklärt werden, ob Renovierungen an den Räumlichkeiten vorgenommen oder spezielle Investitionen getätigt werden müssen, ob Miet- oder Pachtverträge übernommen werden können bzw. welche Miet- und Pachtverträge benötigt werden. Zu klären ist auch, ob der Standort des Unternehmens über einen erfolgversprechenden Markt verfügt. Ein wesentlicher Punkt stellt auch die Frage der Rechtsform dar. Hierbei sollte sich der Übernehmer Gedanken machen, ob er die alte Rechtsform beibehalten bzw. ob er diese ändern möchte.
Die Frage nach der richtigen Unternehmensform hängt von objektiven Faktoren ab. Diese betreffen die unternehmerische Unabhängigkeit, die Frage wie viel Formalitäten man in Kauf nehmen möchte, die Frage der Haftung als auch die der Besteuerung, das Image nach Außen und insbesondere den notwendigen Kapitaleinsatz.
Bei den Rechtsformen kommen im Wesentlichen folgende Formen in Betracht:
Zu klären ist auch die Finanzierung des Kaufpreises. Die Höhe des Kaufpreises und der Investitionsbedarf müssen eindeutig geklärt sein. Hierbei ist darauf zu achten, wie die Zahlungsweise für den Kaufpreis vereinbart worden ist und wie viel Eigenkapital benötigt wird. Beim Kauf eines Unternehmens bzw. bei einer Neugründung stellt sich auch die Frage, welche Fördermittel für den Existenzgründer zur Verfügung stehen. Bei der Übergabe des Unternehmens oder Kauf ist darauf zu achten, wann ertragswirtschaftlich hierzu ein guter Zeitpunkt ist. Zu klären ist auch, wann der Altinhaber ausscheidet, ob dies zu einem bestimmten Stichtag erfolgen soll oder ob der Ausstieg des Altunternehmers fließend erfolgen soll. Der Übernehmer sollte auch schriftlich niedergelegt haben, welche Maßnahmen er in den ersten sechs Monaten nach der Übernahme in Angriff nehmen möchte. Zu guter Letzt sollte der Übernehmer, der nun Unternehmer ist, auch eine Vorsorge für sich, das Unternehmen und seine Familie treffen. Dies beinhaltet eine geregelte Stellvertretung für den Fall der Erkrankung, eine geordnete Regelung der Altersvorsorge, die Erstellung eines Testamentes, um die Nachfolge zu regeln, evt. die Abschließung eines Ehevertrages sowie die Schaffung finanzieller Rücklagen.
Bei der Klärung vorgenannter Fragen ist es auch wichtig, dass sich der junge Unternehmer eingehend beraten lässt. Die Beratung ist dringend notwendig, um Fallstricken zu entgehen. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung des Übernahmevertrages, die Gestaltung der Übernahme aller Rechten und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen, die Frage der Übernahme von gesetzlichen Verbindlichkeiten des Altunternehmers sowie die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Haftung für betriebsbedingte Steuern; in diesem Bereich fallen auch die Übernahme für Garantie und Gewährleistungsansprüche.
Beratungsbedarf besteht insbesondere bei der Berechnung eines realistischen Unternehmenswertes. Für den komplexen Bereich der Beratung stehen ihm Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer zur Verfügung. Auch die Kreditberater der Banken bzw. die Berater der Fachverbände können sinnvoll Hilfe leisten. Dies ist umso wichtiger, da die Zahlen über Unternehmenszusammenbrüche zeigen, dass der Kapitalbedarf für die Übernahme eines Unternehmens häufig unterschätzt wird und meist sogar höher einzustufen ist als bei Neugründungen. Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn hat herausgefunden, dass der durchschnittliche Investitionsbedarf bei Übernahmen um ca. 60 % höher liegt als bei Neugründungen. Dies sollte der Unternehmer beachten. Nachdem sämtliche Punkte geklärt sind und die Übernahme auf einer soliden Entscheidungsgrundlage und einer sauberen Kalkulation beruht, kann die Übernahme meist problemlos durchgeführt werden.