Arbeitsbühnen? Aber sicher!

Schulungen und Unterweisungen erforderlich

Hubarbeitsbühnen sind bei Technikern aus dem SHK-Umfeld ein beliebtes Hilfsmittel, wenn es darum geht, Tätigkeiten in der Höhe auszuführen. Sie sind als Höhenzugangstechnik flexibel einsetzbar, stehen auch kurzfristig zur Miete zur Verfügung und bieten dank verschiedener Typen für jeden Einsatzbereich die passende Lösung. Aber: So leicht und intuitiv Hubarbeitsbühnen auch zu bedienen sind, durch z.B. mangelndes Fachwissen und hohen Zeitdruck kann ein nicht zu unterschätzendes Unfallpotential entstehen. Daher sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass das Thema Sicherheit nicht zu kurz kommt. Nicht nur um Unfälle zu vermeiden und Mitarbeiter zu schützen, sondern auch um das Unternehmen vor strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen.

Schulungspflicht
Grundsätzlich gilt: Für Hubarbeitsbühnen gibt es eine Schulungspflicht. Eine Schulung muss einmalig durchlaufen und von einem IPAF-zertifizierten Schulungszentrum durchgeführt werden. Ein Kurs dauert in aller Regel einen Tag. Mit dem IPAF-eLearning bietet sich alternativ die Möglichkeit, einen Teil des Seminars online, d.h. zeitlich und örtlich unabhängig, zu absolvieren und somit die Dauer des Aufenthalts im Schulungszentrum auf wenige Stunden zu reduzieren.

„Die Teilnehmer erlernen die elementaren theoretischen und praktischen Grundlagen für die qualifizierte und rechtskonforme Bedienung mobiler Hubarbeitsbühnen“, erklärt Ingo Steinberg, Leiter der Riwal-Akademie, dem IPAF-zertifizierten Schulungszentrum des bundesweit tätigen Arbeitsbühnenvermieters Riwal. „Welche technischen Merkmale weisen diese Bühnen auf? Welche rechtlichen Grundlagen gilt es bei Bedienung und Transport zu beachten? Wie lässt sich die Maschine am effizientesten und am sichersten einsetzen? Und wie sind diese Bühnen zu transportieren? Diese und weitere Fragen werden eingehend beantwortet.“

Schulung inklusive

Die Bedienerschulung deckt auch die Schulungspflicht zum Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ab. „Nicht alle wissen, dass jeder, der eine PSAgA trägt, auch im Umgang mit ihr geschult sein muss“, weiß Steinberg aus Erfahrung. „Das kann entweder im Rahmen einer Bedienerschulung geschehen oder in einer separaten PSA-Schulung.“ Fehlt dieser Nachweis können Unternehmen im Schadensfall große Probleme bekommen.

Nach bestandener Abschlussprüfung wird die international gültige IPAF PAL Card ausgehändigt, die zum Führen der geschulten Bühne berechtigt. „In Deutschland ist sie als Befähigungsnachweis unbefristet gültig“, erklärt Steinberg. „Aber ihre internationale Gültigkeit verliert sie nach fünf Jahren und muss dann erneuert werden.“ Zusätzlich zum Sicherheitsaspekt dienen die Schulungen der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und Anforderungen nach DGUV 308-008, DGUV 100-500, DGUV 208-019 sowie dem Arbeitsschutzgesetz.

Jährliche Unterweisungen

Auch wenn die IPAF PAL Card in Deutschland als Befähigungsnachweis unbefristet gültig ist, hat der Arbeitgeber nach § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Betriebssicherheitsverordnung und § 4 DGUV Vorschrift 1 seine Beschäftigten regelmäßig, das bedeutet jährlich, hinsichtlich der Bedienung von Hebebühnen zu unterweisen. Gemäß DGUV Vorschrift 1 wird darüber hinaus ein schriftlicher Nachweis gefordert.

„Die Unterweisungen haben das Ziel, das in den Bedienerschulungen erlernte Wissen aufzufrischen und wieder ins Bewusstsein zu rufen“, so Steinberg. „Außerdem wird über gesetzliche und technische Neuerungen bzw. Änderungen, z.B. in der Sicherheitstechnik, sowie über den Arbeits- und Gesundheitsschutz informiert.“ Denn klar ist: Erlerntes, sicherheitsrelevantes Wissen wird langfristig im Detail wieder vergessen, vor allem dann, wenn lange keine Probleme aufgetreten sind – was ja letztendlich auch das Ziel ist.

Wird die Unterweisungspflicht verletzt, kann das für Unternehmen teuer werden: Sollte der Unternehmer die Unterweisung seiner Mitarbeiter nicht dokumentiert nachweisen können, drohen neben der Baustellenstilllegung durch die Berufsgenossenschaften im Schadensfall sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte

Damit Unternehmer und Führungskräfte immer auf Nummer sicher gehen, empfehlen sich eigens für diese Gruppen ausgearbeitete, eintägige Seminare. „Wir bieten hier den IPAF-zertifizierten Kurs ‚Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte’ an“, erklärt Steinberg. „Hier lernen die Teilnehmer alles, was hinsichtlich des Einsatzes von Hubarbeitsbühnen wichtig ist – von der Arbeitsplanung und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bis zur Auswahl der geeigneten Technik und Vermeidung von Risiken. Themenbereiche wie Arbeitsschutzbestimmungen, Unfallverhütung, persönliche Schutzausrüstung, Maschinenüberprüfung vor dem Einsatz und Wartung runden die Inhalte ab.“
Checkliste:
Arbeitsplatz Überprüfung

Bediener einer Hubarbeitsbühne sollten vor dem Gebrauch das Umfeld auf mögliche Gefahren überprüfen.

1. Kantsteine und Bodenhindernisse

2. Schutt und Geröll

3. Steigerungen und Gefälle

4. Löcher und Hohlräume; auch diejenigen, die durch

Wasser, Eis oder Schlamm verdeckt sind.

5. Wind- und Wetterkonditionen

6. Umgebung und gefährliche Bereiche

7. Hochgelegene Behinderungen und elektrische

Leitungen

8. Unberechtigte Personen im Umfeld

9. Angemessene Bodenverhältnisse und Abstützungen,
die allen Lasten, die durch Hubarbeitsbühnen in jeder
Betriebssituation verursacht werden, widerstehen

10. Weitere mögliche unsichere Bedingungen

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