Beratung und Brennstoffe nach 1.BImSchV
Mit dem Kamin gegen steigende Energiepreise
Die derzeitige Energiepolitik zwingt die Besitzer von Gebäuden sich Gedanken zu machen, wie in Zukunft das Haus oder die Wohnung effizient und alternativ beheizt werden kann. Dieses Jahr wurden so viel Anträge für die Errichtungen von Kaminen gestellt, wie noch nie. Aber auch die geplante Wiederinbetriebnahme von bisher ungenutzten bzw. sogar stillgelegten Feuerstätten, hat und nimmt auch weiterhin unsere Zeit als Bezirksschornsteinfeger enorm in Anspruch.
Gemäß § 4 Abs. 8 hat der Betreiber einer neu errichteten handbeschickten Feuerungsanlage für feste Brennstoffe oder auch bei Betreiberwechsel, sich innerhalb eines Jahres von einem Schornsteinfeger oder Schornsteinfegerin beraten zu lassen. Auch das SHK-Fachhandwerk ist an dieser Stelle gefragt, um die Bedingungen des Betriebs zu Kommunizieren. Die Beratung umfasst nicht nur die sachgerechte Bedienung der Feuerungsanlage, sondern insbesondere den Umgang mit festen Brennstoffen und dessen ordnungsgemäßen Lagerung. Der Hersteller der Feuerstätte muss angeben, für welche Brennstoffe sein Produkt geeignet bzw. zugelassen ist. Es gibt z.B. Kaminöfen, die nur ausschließlich für Scheitholz zugelassen sind. Die Verwendung von anderen nicht zugelassenen Brennstoffen kann zu unvollkommenen Verbrennungen mit Überschreitung der Abgasgrenzwerte und sogar zu Schäden an der Feuerstätte durch Überhitzung führen. Nachfolgend ein paar wichtige Informationen, die an den Kunden weitergegeben werden sollten.
Scheitholz: Beliebtestes Brennmaterial, das luftgetrocknet in bestimmter Größe und Position gelagert werden muss. Frisch geschlagenes Holz muss schon mal 2 bis 3 Jahre lagern, bevor es die Restfeuchte von 20 % unterschritten hat. Wer es selbst zubereitet spart viel Geld, hat aber viel Mühe und sollte auch die Qualität des Brennmaterials prüfen.
Holzbriketts: Diese sind aus Holzspänen gepresst, die als Abfall bei der Holzverarbeitung anfallen. Sie sind weitestgehend trocken und bilden daher weniger Ruß und Asche. Wichtig ist dabei die Qualität, die durch das Gütesiegel bzw. das DIN-Zertifikat vom Hersteller bescheinigt werden muss.
Papierbriketts: Das war früher ein Geheimtipp, da man diese aus Papierresten selbst herstellen konnte, ist aber heute als Brennstoff nicht mehr zugelassen!
Kohlenbriketts: Aus Stein- oder Braunkohle hergestellte Briketts mit einem hohen Heizwert. Diese sind aber aufgrund der höheren Brenntemperaturen nicht für alle Feuerstätten geeignet. Die Kosten sind enorm gestiegen und hinzu kommen die derzeitigen Lieferschwierigkeiten. Die CO2-Bilanz ist aufgrund des höheren Schwefelgehalts als fossiler Brennstoff auch nicht die Beste.
Torfbriketts: Ein fast vergessener Klassiker, der zugelassen ist und wieder an Beliebtheit als Alternative gewinnt. Er gilt als erneuerbare und natürliche Ressource. Die Feuerstätte muss aber dafür geeignet sein! Die Vorteile sind neben geringem Schwefelgehalt und der damit verbundenen geringen Schadstoffbelastung, der geringe Feuchtegehalt, die gute Lagerungsmöglichkeit, gute Gluthaltung und kompostierbare Asche. Der Nachteil ist der Import und der hohe Ascheanteil.