Antibakterielle Haltegriffe
Hygiene und Barrierefreiheit im öffentlichen Sanitärräumen
Immer mehr Hersteller sanitärer Ausstattungen bewerben ihre Griffe als antibakteriell. Insbesondere wenn es um Barrierefreiheit geht, spielen hygienische Aspekte eine wichtige Rolle. Doch wie sieht es mit der tatsächlichen Wirksamkeit dieser antibakteriellen Maßnahmen aus?
Es versteht sich von selbst, dass die in barrierefreien WCs oder auch Duschen montierten Haltegriffe so hygienisch wie möglich sein müssen. Befinden sich diese Sanitärräume in öffentlich oder halböffentlich zugänglichen Einrichtungen wie etwa Restaurants, Autobahnraststätten oder auch Krankenhäusern, spielt der Faktor Hygiene eine noch größere Rolle aufgrund der Anzahl der Nutzer und des daraus resultierenden Ansteckungsrisikos.
Barrierefreiheit und einwandfreie hygienische Ansprüche gehen Hand in Hand.
Quelle: Delabie
Was bedeutet Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist ein Recht für Menschen mit Bewegungseinschränkungen. Es müssen technische und architektonische Vorkehrungen getroffen werden, die es jedermann – bewegungseingeschränkten, älteren und anderweitig beeinträchtigten Menschen – ermöglichen, im täglichen Leben ein Maximum an Unabhängigkeit zu bewahren. Insbesondere müssen Menschen leichten Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen haben – zu Verwaltung, Kultureinrichtungen, Krankenhäusern, Geschäften, Mehr- und Einfamilienhäusern und -wohnungen, usw.
Antibakterielle Beschichtung
Die meisten farblich gestalteten Haltegriffe in barrierefreien Sanitärräumen haben eine Lackierung. Diese Lackierung bietet den Herstellern den Vorteil, dass eine große Bandbreite an Oberflächen mit demselben Herstellungsprozess realisierbar ist.
Auf dem Markt werden auch antibakterielle Pulverlacke angeboten, deren Eigenschaften Bakterien abtöten. In diesem Fall befinden sich die wirksamen Bestandteile auf der Oberfläche, da sie in die Beschichtung eingearbeitet wurden. Durch Kratzer gehen die antibakteriellen Eigenschaften des Produkts jedoch verloren. Auch die Qualität des Pulverlacks und die Einbausituation des Haltegriffs – oft in feuchten Umgebungen – kann dazu führen, dass die Beschichtung Schäden erleidet oder sich diese sogar ablöst. Somit können sich im Laufe der Zeit Bakterienablagerungen bilden, durch die sich das Risiko von Keimübertragungen über die Hände erhöht.
Daneben werden Griffe mit einer antimikrobiellen Klebefolie angeboten. Sobald diese jedoch porös wird, kommt der Nutzer in direkten Kontakt mit der eigentlichen Oberfläche des Haltegriffs. Oft handelt es sich hierbei um beschichtete Griffe aus Stahl ohne weitere antibakterielle Eigenschaften.
„NylonClean“: mit bewährter Wirkung
Für Delabie, einen der Experten für öffentliche Sanitärräume, ist nach eigenen Angaben die Hygiene das höchste Gebot. Die „NylonClean“-Haltegriffe des Herstellers zeichnen sich durch eine antibakterielle Verarbeitung aus. Dieser Schutz gegen Bakterienwachstum und Schimmelbildung, kombiniert mit einer regelmäßigen Reinigung, soll für optimale Hygiene sorgen und vor der Übertragung von Krankheitserregern über die Hände schützen. Der Wirkstoff wird dabei während der Herstellung in das Material eingearbeitet. Die antibakterielle Eigenschaft kann somit nicht im Laufe der Zeit durch Stöße, UV-Strahlung oder wiederholte Reinigung mit chemischen Produkten abnehmen oder gar verloren gehen. Die antibakterielle Wirkung von des Haltegriffs bleibt somit dauerhaft erhalten ist und durch ein unabhängiges Labor bestätigt. Auch wurde bei der Gestaltung der Haltegriffe der „NylonClean“-Serie besonderer Wert darauf gelegt, die Naht- und Verbindungsstellen auf ein Minimum zu reduzieren. So werden Schmutz- und Bakterienablagerungen begrenzt und das Auftreten von Schmutzrändern, besonders an den geraden einteiligen Abschnitten mit häufigem Handkontakt, verhindert.
Gut zu wissen
Welche Empfehlungen für Barrierefreiheit geben die DIN 18040-1 und DIN 18024-2?
DIN 18040-1 (Auszug) 5.3.3 Toiletten
„Je Sanitäranlage muss mindestens eine barrierefreie Toilette vorhanden sein. Sie ist jeweils in die geschlechtsspezifisch getrennten Bereiche zu integrieren oder separat geschlechtsneutral auszuführen.“
DIN 18024-2 (Auszug) Beherbergungsbetrieb
„Jeder Beherbergungsbetrieb muss über Zimmer verfügen, die für behinderte Menschen zugänglich und
bewohnbar sind. 1 % der Zimmer, mindestens jedoch 1 Zimmer, ist entsprechend der DIN 18025-1 zu planen und einzurichten.“